Der Gefahrenzonenplan ist ein übergeordneter Fachplan zum Bauleitplan der Gemeinde. Darin werden die in urbanistisch relevanten Gebieten vorhandenen Naturgefahren dargestellt und bewertet. Damit dient der Gefahrenzonenplan als Planungsgrundlage zur Minderung und Abwendung von Gefahren oder Schäden durch Naturereignisse in der Gefahrenzonenplanung.

Bei der Ausweisung von neuen Bauzonen oder der Errichtung von neuen Verkehrsinfrastrukturen ist im Vorfeld eine sog. „hydrogeologische und hydraulische Gefahrenprüfung“ notwendig. Im Einflussbereich der geplanten Baumaßnahme evtl. vorhandene Naturgefahren müssen auf Grundlage von detaillierten Erhebungen bewertet werden. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind auf dieser Grundlage verbindlich zu definieren.

Referenzen